Wissen
Laut dem Vorsichtsprinzip bei der Bewertung von Vermögenswerten in der Bilanz laut §252 HGB müssen Forderungen, die vielleicht nicht bezahlt werden, in der Bilanz eigenständig als zweifelhafte Forderungen ausgewiesen werden. Dies geschieht über das Aktivkonto 2470 ZWFO.
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