Wissen
Das Inventar ist eine wertmäßige Auflistung aller Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens. Das Erfassen aller Vermögenswerte, also etwa das Zählen aller vorhandenen Betriebsmittel oder Werkstoffe, nennt man Inventur.
Die Vorschrift zur Aufstellung des Inventars am Ende des Geschäftsjahres ergibt sich aus §240 HGB.
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